Fachpraktiker/-in Küche
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/in Küche (Beikoch/-köchin) ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zum Koch/zur Köchin. Der Fachpraktiker Küche ist vorwiegend in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen das Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren bei der Vor- und Zubereitung sowie dem Anrichten von Gerichten. Dabei setzt der Fachpraktiker Küche unter Berücksichtigung der Hygiene, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich ein.
Ausbildungsschwerpunkte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Umgang mit Gästen
- Arbeitsplanung; Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
- Hygiene
- Warenwirtschaft
- Anwenden einfacher arbeits- und küchentechnischer Verfahren
- Verarbeiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln
- Vor- und Zubereitungsarbeiten in der kalten Küche
- Herstellen von Grundsuppen und Grundsoßen
- Verarbeiten von Fleisch, Geflügel und Fisch
- Zubereiten einfacher Speisen aus Molkereiprodukten und Eiern
- Herstellen und Anrichten von einfachen Frucht- und Süßspeisen
- Verarbeiten und Anrichten von Halbfertig- und Fertigprodukten
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.